E-Bike 25 km/h (E-Bike mit einer Unterstützung bis 25 km/h)

Für die langsame Kategorie gilt:
- keine Nummer / keine obligatorische Haftpflichtversicherung
- Anschiebehilfe bis 20 kmh erlaubt
- keine Helmpflicht aber wird empfohlen
- Führerausweis M für 14-16 Jährige
- Kinder-Veloanhänger (für zwei geschützte Plätze) erlaubt
- 1 Kindersitz erlaubt
- Befahren von Radwegen obligatorisch
- Durchfahren bei Mofaverbot erlaubt
- Befahren von Fussgängerflächen mit "Velo gestattet" erlaubt

E-Bike 45 km/h E-Bike mit einer Unterstützung bis 45 km/h)

Für die schnelle Kategorie gilt:
- gelbe Nummer erforderlich / obligatorische Haftpflichtversicherung
- Anschiebehilfe bis 30 kmh erlaubt
- Helmpflicht
- Führerausweis M (ab 14 Jahre)
- Kinder-Veloanhänger (für zwei geschützte Plätze) erlaubt
- 1 Kindersitz erlaubt
- Befahren von Radwegen obligatorisch
- Durchfahren bei Mofaverbot mit abgestelltem Motor erlaubt
- Befahren von Fussgängerflächen mit "Velo gestattet" mit abgestelltem Motor erlaubt

Achtung: Schnelle Elektrovelos im europäischen Ausland nur mit Mofa-Helm! Artikel des TCS (Stand April 2016).